Die HBS startet wieder in den Präsenzunterricht

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

die Inzidenzzahlen haben sich auch im Rhein – Erft – Kreis sehr erfreulich entwickelt, so dass wir Ihnen bei einem aktuellen Wert von 46,2 mitteilen dürfen, dass ab Montag, den 31.5. die Heinrich – Böll – Schule wieder für alle Schülerinnen und Schüler geöffnet sein wird.

Geplant ist, dass wir, bei anhaltenden niedrigen Inzidenzwerten, den Unterricht bis zu den Sommerferien wieder vollständig in Präsenz durchführen werden. Dienstags, mittwochs und donnerstags wird der Unterricht auch wieder bis 15 Uhr 30 durchgeführt.

Für die Testdurchführung wird es eine kleine Neuerung bzw. Ergänzung geben. Grundsätzlich wird ihr Kind an zwei Tagen in der Woche mit dem „Lolli“ Test auf Corona getestet. Diese wird für manche Klassen montags und mittwochs durgeführt, für andere Klassen dienstags und donnerstags.

Sollte Ihr Kind nach einer Erkrankung wieder in die Schule kommen, so wird es an diesem Tag auf jeden Fall auch getestet werden. Sollte der erste Schultag nach Krankheit aber ein Freitag sein, so wird Ihr Kind dann einen Nasenschnelltest durchführen müssen, da Freitags keine Laborfahrten mehr stattfinden sollen. Sollten Sie mit der Teilnahme am Schnelltest in diesem Fall nicht einverstanden sein, so müssten Sie Ihrem Kind ein aktuelles offizielles Testergebnis vom Vortag mitgeben. Ein Schulbesuch ohne Test ist nach wie vor nicht gestattet.

Wir freuen uns auf Ihr Kind und wünschen uns allen zusammen eine schöne Schulzeit bis zu den Sommerferien!
Bleiben Sie gesund!

Johannes Krakau
(Sonderschulrektor)

Wiederbeginn des Wechselunterrichts am 26.05. – und ein Ausblick

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

die Inzidenzzahlen im Rhein – Erft – Kreis entwickeln sich erfreulicherweise verlässlich rückläufig, so dass wir gemäß den Vorgaben des Ministeriums ab Mittwoch, dem 26.5. bis zum Freitag, den 28.5 wieder Unterricht im Wechselmodell mit kleinen Lerngruppen durchführen können. Sollten sich die Inzidenzzahlen weiter so entwickeln, wie es sich zur Zeit abzeichnet, starten wir dann ab Montag, dem 31.5. mit einem fast normalen Schulbetrieb.

Das bedeutet: Alle Schülerinnen und Schüler haben jeden Tag vollständigen Präsenzunterricht (Di. bis Do. bis 15 Uhr 30). Der Unterricht findet wieder gemeinsam mit allen Schülerinnen und Schülern der Klasse statt. Lerngruppen dürfen gemischt werden und außerschulische Lernorte wieder besucht werden.

Auch nach dem 31.5. gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske weiterhin, genauso wie die Tatsache, dass die Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche an der Lollitestung teilnehmen. Lediglich im Fach Sport wird es noch coronabedingte Einschränkungen geben.

Über diese Neuerungen freuen wir uns sehr, sie gelten jedoch nur dann, wenn die Sieben Tage Inzidenz im Rhein – Erft – Kreis verlässlich unter dem Wert von 100 bleibt. Sollte der Wert wieder über 100 oder gar über 165 steigen, so wird wieder Wechsel,- bzw. Distanzunterricht durchgeführt werden müssen.

Wir wünschen Ihnen frohe Pfingsten, und freuen uns auf einen Neustart nächsten Mittwoch.

Für den konkreten Beginn am 31.5. bekommen Sie noch weitere Infos in der nächsten Woche. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte wie gewohnt an Ihr Lehrkräfteteam.

 

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Krakau
(Sonderschulrektor)

Infos zum „Lolli-Test“ ab Montag, den 10.05. an der HBS

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

ab kommenden Montag, werden die Schnelltests durch kindgerechte PCR Tests sog. „Lollitest“ ersetzt. Die Schülerinnen und Schüler werden, wie gehabt, zweimal pro Woche in ihrer Lerngruppe auf das Corona-Virus getestet. Die Handhabung des Lolli-Tests ist einfach und altersgerecht. Dabei lutschen die Schülerinnen und Schüler 30 Sekunden lang auf einem Abstrichtupfer. Die Abstrichtupfer aller Kinder der Lerngruppe werden in einem Sammelgefäß zusammengeführt und als anonyme Sammelprobe (sog. „Pool“) noch am selben Tag in einem Labor nach der PCR-Methode ausgewertet. Diese Methode sichert ein sehr verlässliches Testergebnis. Zudem kann eine mögliche Infektion bei einem Kind durch einen PCR-Test deutlich früher festgestellt werden als durch einen Schnelltest, sodass auch die Gefahr einer Ansteckung rechtzeitig erkannt wird.

Sollte eine positive Pool-Testung auftreten, bedeutet das, dass mindestens eine Person der Pool-Gruppe positiv auf SARS-Cov-2 getestet wurde. In diesem Fall erfolgt durch das Labor eine Meldung an die Schule. Die Schule informiert Sie umgehend per schul.cloud. Vor diesem Hintergrund haben wir in dieser Woche noch einmal alle schul.cloud accounts geprüft und teilweise neu eingerichtet.

Sollten Sie noch ein Problem mit schul.cloud haben, melden Sie sich bitte bei ihrem Lehrkräfteteam. Da wir nicht wissen, wann uns das Labor genau informiert, kann es vorkommen, dass die Information erst am darauffolgenden Tag morgens vor Schulbeginn erfolgt. Daher ist es wichtig, dass Sie alle ihren school.cloud account vor der Busabfahrt auf diesbezügliche Informationen checken.

Alle Kinder eines positiven Pools müssen so lange Zuhause bleiben, bis eine weitere PCR Testung durchgeführt wurde. Für diesen Fall stellen wir Ihnen in den nächsten Tagen ein separates Testkid für die Testung Zuhause zur Verfügung. Damit haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Sie führen den „Lolli-Test“ Zuhause durch und geben das Testkid am Folgetag bis 11 Uhr im Sekretariat der Schule ab oder
2. Sie gehen zu Ihrem Haus- oder Kinderarzt und lassen dort ein PCR Test machen.

Die Teilnahme am Präsenzunterricht oder an Betreuungsangeboten der Schule ist in diesem Fall erst wieder nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich.

Einen Erklärfilm zur Durchführung und zur Information über den „Lolli-Test“ finden Sie z.B. hier: https://www.schulministerium.nrw/lolli-tests

Herzliche Grüße

Ihr Schulleitungsteam

Johannes Krakau               Kristin Köllner – Monden
Sonderschulrektor             Sonderschulkonrektorin

HBS – Durch ,,Notbremse“ im Distanzunterricht

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

mit der Schulmail vom 22.04.2021 sind wir darüber informiert worden, dass aufgrund der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes ab Montag, dem 26.4. bundeseinheitliche Regelungen für den Schulbetrieb gelten, bei denen ab einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 der Präsenzunterricht untersagt wird. Die angesprochenen Ausnahmen für Förderschulen beziehen sich ausdrücklich nur auf Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung , sowie Körperlich – motorische Entwicklung.

Für uns bedeutet das, dass wir ab Montag wieder im Distanzunterricht sind und kein Unterricht in Präsenz stattfindet.

Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Unter der folgenden Adresse können die aktuellen Zahlen aufgerufen werden.

https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Der Notgruppenbetrieb findet wieder am Montag von 8.30 Uhr bis 12.00, Dienstag bis Donnerstag von 8 Uhr 30 bis 13 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr statt. Wer dienstags, mittwochs oder donnerstags ein darüberhinausgehendes Angebot benötigt, muss sich eigenständig um den Rücktransport kümmern. Dienstags, mittwochs und donnerstags wird es eine Mittagsverpflegung geben.Da es aktuell noch kein neues Formular bzw keine neuen Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Notgruppenbetrieb gibt, werden wir Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellen, sobald wir diese wissen. Aktuell gehen wir davon aus, dass wir zur Teilnahme an der Notbetreuung die gleichen Voraussetzungen haben werden wie bisher.Nach telefonischer Rücksprache der Lehrkräfte mit Ihnen im Laufe des heutigen vormittags bezüglich des aktuellen Bedarfes an Notbetreuung, werden die Busunternehmen durch uns bis heute Mittag informiert. Bei Rückfragen zur Notbetreuung wenden Sie sich bitte über schul.cloud an ihre zuständigen Lehrkräfte.

Wir wissen, dass der erneute Distanzunterricht wieder neue Herausforderungen für uns alle bereithalten wird. Scheuen Sie sich nicht bei Fragen oder Problemen mit ihren Lehrkräften Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam werden wir versuchen, eine Lösung zu finden.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Schulleitungsteam

Notbetreuung und Testpflicht ab dem 12.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

mit der Schulmail vom 08.04.2021 sind wir darüber informiert worden, dass ab Montag, dem 12.04. bis zum 16.04 der Unterricht ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

Wie vor den Ferien kann in begründeten Einzelfällen für die Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot in der Schule beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular wird Ihnen durch die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ausgehändigt.

Die aktuellen Fallzahlen zeigen, dass die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz notwendig sind und in den Schulen zur Umsetzung kommen müssen. Hieraus leitet sich die neue Regel ab, dass Schnelltests verpflichtend geworden sind. Ab Montag den 12.04. gilt, dass der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft ist, ein negatives Testergebnis vorzuweisen und wöchentlich an zwei Coronaselbsttests teilzunehmen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests soll für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt werden.  Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine offizielle Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden vor dem Schulbesuch zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, werden ausschließlich am Lernen auf Distanz teilnehmen. Sollte sich ihr Kind weigern, den Schnelltest unter Anleitung durchzuführen oder sollte es zu einem positiven Schnelltestergebnis in der Schule kommen, so werden wir Sie umgehend darüber informieren und Sie auffordern, Ihr Kind unverzüglich abzuholen.
Im Falle eines positiven Schnelltestes müssen Sie das Schnelltestergebnis ärztlich mittels eines PCR Testes abklären lassen. Bis zur endgütigen Abklärung ist kein Schulbesuch möglich.

Ihr Schulleitungsteam

Unterricht an der Heinrich-Böll-Schule ab dem 22.02.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

wie Sie in den Medien sicherlich schon erfahren haben, startet ab dem 22.02. das Wechselmodell an den Schulen der Primarstufe in NRW. An der Heinrich-Böll-Schule teilen wir die Klassen daher in eine A und eine B Gruppe auf. Welcher Gruppe ihr Kind angehört, wird Ihnen durch die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer zeitnah mitgeteilt. Sollte Ihr Kind in der A Gruppe sein, so wird Ihr Kind jeweils in einem sich 14 -tägig wiederholendem Rhythmus (Mo, Mi, Fr, Di, Do) am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Als Kind der B Gruppe lautet der Rhythmus Di, Do, Mo, Mi, Fr. In den Tagen dazwischen findet die Beschulung im Lernen auf Distanz wie bisher in bewährter Weise per padlet statt. Zusätzlich teilen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen feste Zeitfenster mit, in denen Ihr Kind an einem Unterrichtsangebot per Video/Telefon teilnehmen kann.

Der Präsenzunterricht endet montags um 12 Uhr, dienstags bis donnerstags um 13 Uhr und am Freitag um 12 Uhr 30.

Mit dem 19.02. endet auch die bisherige Notgruppen-betreuung. Wir freuen uns darauf, dass wir nun ab dem 22.02. Ihr Kind in einem täglichen Wechsel vor Ort unterrichten. Wir gehen davon aus, dass sich die Anzahl der in der Notgruppe zu betreuenden Schülerinnen und Schüler reduzieren wird. Sollten Sie einen Bedarf zur Notgruppenbetreuung haben, so nutzen Sie bitte das Anmeldeformular (hier). Wichtig für die Notgruppenbetreuung zu wissen ist, dass es nur eine einheitliche Busrückfahrt am Ende des Präsenzunterrichtes gibt. Sollten Sie an den Tagen Dienstag bis Donnerstag einen Bedarf bis 15 Uhr 30 haben, so müssen Sie, wie schon im letzten Jahr, die Rückfahrt in Eigenregie organisieren. Dies vermerken Sie bitte unbedingt auf dem Anmeldezettel.

Wir hoffen, dass der Einstieg in das Wechselmodell jetzt der nächste wichtige Schritt in Richtung einer Normalität ist. Sollten Sie weitere Frage zu unserem Konzept des Lernens auf Distanz haben, so können Sie sich gerne hier das aktuelle Konzept herunterladen.

Mit besten Grüßen, bleiben Sie gesund!

Ihr Schulleitungsteam

Johannes Krakau       und        Kristin Köllner-Monden
(Sonderschulrektor)                          (Konrektorin)

 

Anmeldeformular für die Notbetreuung eines Kindes
Konzept der Heinrich-Böll-Schule: Lernen auf Distanz

Unterrichtsregelung bis zum 12.02.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

das 1. Schulhalbjahr ist vorbei und hat uns alle zum Schluss im Lernen auf Distanz vor große Herausforderungen gestellt, die wir aber gemeinsam gut gemeistert haben. Wir möchten Ihnen auf diesem Wege für die gute Zusammenarbeit und Kooperation danken. Wir sind sehr stolz darauf, wieviele gute Arbeitsergebnisse unsere Schülerinnen und Schüler im Lernen auf Distanz angefertigt haben und wie diese von Ihnen unterstützt worden sind. War das Lernen auf Distanz zunächst nur bis zum 31.01. befristet, so ist es jetzt bis zum 12.02.2021 verlängert worden. Wir hoffen auch in den kommenden 14 Tagen auf einen konstruktiven Austausch mit Ihnen und einen guten Start ins neue Schulhalbjahr.

Ihr Schulleitungsteam

Johannes Krakau Kristin Köllner – Monden

Unterrichtsregelung bis 31.01.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

zunächst einmal wünschen wir Ihnen ein frohes neues Jahr und hoffen, dass Sie trotz aller besonderen Umstände einen guten Start hatten.

Soeben hat das Ministerium für Schule und Bildung die aktuelle Schulmail veröffentlicht.

Der Präsenzunterricht wird ab sofort bis zum 31. Januar 2021 ausgesetzt! An allen Schulen und Schulformen wird der Unterricht als Distanzunterricht erteilt.

Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit irgendwie möglich – zuhause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. Für diejenigen unter Ihnen, die z.B. aufgrund doppelter Berufstätigkeit oder die uns mit einer schriftlichen Erklärung mitteilen, dass sie ihre Kinder zuhause nicht betreuen können oder diejenigen, bei denen aus sonstigen wichtigen Gründen ggfs. auch in Rücksprache mit dem Jugendamt eine Betreuung sinnvoll erscheint, werden wir selbstverständlich ein Betreuungsangebot im Umfang der normalen Öffnungszeiten bereitstellen. Das entsprechende Formular bekommen Sie über Ihre jeweiligen Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer. Im Falle der Teilnahme steht Ihnen der Schülerspezialverkehr wie gewohnt zur Verfügung. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt über Ihren schul.cloud Zugang an Ihr Lehrkräfteteam.

Auf einen gemeinsamen guten Start in das Jahr 2021!

Johannes Krakau & Kristin Köllner – Monden

Schülerspezialverkehr und Notgruppenbetreuung Anfang Januar 2021 an der Heinrich-Böll-Schule

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte!

Da das Land NRW die Weihnachtsferien verlängert hat und der Unterricht somit erst am 11. Januar 2021 beginnt, hat der Rhein-Erft-Kreis uns mitgeteilt, dass für die Notgruppenbetreuung am 7. und 8. Januar 2021 kein Schülerspezialverkehr zur Verfügung steht. Für die Wenigen unter Ihnen, die uns einen Bedarf für den 7. und 8. Januar 2021 mitgeteilt haben, bedeutet dies, dass Sie den Transport in Eigenregie organisieren müssen.
Wir wünschen Ihnen in dieser besonderen Vorweihnachtszeit viel Kraft und vor allem Gesundheit!

Herzliche Grüße!

Ihr Schulleitungsteam
Johannes Krakau (Sonderschulrektor) und Kristin Köllner-Monden (Sonderschulkonrektorin)