Notbetreuung und Testpflicht ab dem 12.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

mit der Schulmail vom 08.04.2021 sind wir darüber informiert worden, dass ab Montag, dem 12.04. bis zum 16.04 der Unterricht ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

Wie vor den Ferien kann in begründeten Einzelfällen für die Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot in der Schule beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular wird Ihnen durch die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ausgehändigt.

Die aktuellen Fallzahlen zeigen, dass die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz notwendig sind und in den Schulen zur Umsetzung kommen müssen. Hieraus leitet sich die neue Regel ab, dass Schnelltests verpflichtend geworden sind. Ab Montag den 12.04. gilt, dass der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft ist, ein negatives Testergebnis vorzuweisen und wöchentlich an zwei Coronaselbsttests teilzunehmen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests soll für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt werden.  Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine offizielle Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden vor dem Schulbesuch zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, werden ausschließlich am Lernen auf Distanz teilnehmen. Sollte sich ihr Kind weigern, den Schnelltest unter Anleitung durchzuführen oder sollte es zu einem positiven Schnelltestergebnis in der Schule kommen, so werden wir Sie umgehend darüber informieren und Sie auffordern, Ihr Kind unverzüglich abzuholen.
Im Falle eines positiven Schnelltestes müssen Sie das Schnelltestergebnis ärztlich mittels eines PCR Testes abklären lassen. Bis zur endgütigen Abklärung ist kein Schulbesuch möglich.

Ihr Schulleitungsteam

Schreibe einen Kommentar