HBS – Durch ,,Notbremse“ im Distanzunterricht

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

mit der Schulmail vom 22.04.2021 sind wir darüber informiert worden, dass aufgrund der Verabschiedung des neuen Infektionsschutzgesetzes ab Montag, dem 26.4. bundeseinheitliche Regelungen für den Schulbetrieb gelten, bei denen ab einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 der Präsenzunterricht untersagt wird. Die angesprochenen Ausnahmen für Förderschulen beziehen sich ausdrücklich nur auf Förderschulen mit den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung , sowie Körperlich – motorische Entwicklung.

Für uns bedeutet das, dass wir ab Montag wieder im Distanzunterricht sind und kein Unterricht in Präsenz stattfindet.

Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt sodann das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Unter der folgenden Adresse können die aktuellen Zahlen aufgerufen werden.

https://www.mags.nrw/coronavirus-fallzahlen-nrw

Der Notgruppenbetrieb findet wieder am Montag von 8.30 Uhr bis 12.00, Dienstag bis Donnerstag von 8 Uhr 30 bis 13 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr statt. Wer dienstags, mittwochs oder donnerstags ein darüberhinausgehendes Angebot benötigt, muss sich eigenständig um den Rücktransport kümmern. Dienstags, mittwochs und donnerstags wird es eine Mittagsverpflegung geben.Da es aktuell noch kein neues Formular bzw keine neuen Zugangsvoraussetzungen für die Teilnahme am Notgruppenbetrieb gibt, werden wir Ihnen diese Informationen zur Verfügung stellen, sobald wir diese wissen. Aktuell gehen wir davon aus, dass wir zur Teilnahme an der Notbetreuung die gleichen Voraussetzungen haben werden wie bisher.Nach telefonischer Rücksprache der Lehrkräfte mit Ihnen im Laufe des heutigen vormittags bezüglich des aktuellen Bedarfes an Notbetreuung, werden die Busunternehmen durch uns bis heute Mittag informiert. Bei Rückfragen zur Notbetreuung wenden Sie sich bitte über schul.cloud an ihre zuständigen Lehrkräfte.

Wir wissen, dass der erneute Distanzunterricht wieder neue Herausforderungen für uns alle bereithalten wird. Scheuen Sie sich nicht bei Fragen oder Problemen mit ihren Lehrkräften Kontakt aufzunehmen. Gemeinsam werden wir versuchen, eine Lösung zu finden.

Bleiben Sie gesund!

Ihr Schulleitungsteam

,,Gesunde Ernährung“- Die Eisbären werden zu Nährstoff-Detektiven

Die Eisbärenklasse hat sich in den Wochen vor den Osterfeien mit dem Thema „Gesunde Ernährung“ beschäftigt und im Rahmen dieser Unterrichtsreihe die Ernährungspyramide und ihr Ampelsystem  kennengelernt.

Das Ampelsystem grün, gelb und rot zeigt uns, wie viel wir von welchem Lebensmitteln essen dürfen, um gesund zu bleiben. Die Schülerinnen und Schüler haben sich außerdem auf die Spurensuche nach Nährstoffen in unseren Lebensmitteln begeben und anhand von kleinen Versuchen Stärke und Fett in Lebensmitteln nachgewiesen. Beim Fettnachweis stellten einige Kinder sogar selber Butter her, indem sie durch 10 minütiges Schütteln von Sahne das Fett von der Molke trennten. Die Butter schmeckte hervorragend.

Zum Abschluss der Unterrichtsreihe haben die Eisbären Schülerinnen und Schüler die Zuckermengen in echten Lebensmitteln durch Zuckerwürfel dargestellt, um sich die Menge besser vorstellen zu können. Dabei kamen erstaunliche Mengen an Zuckerwürfeln zu Tage.

Notbetreuung und Testpflicht ab dem 12.04.2021

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,

mit der Schulmail vom 08.04.2021 sind wir darüber informiert worden, dass ab Montag, dem 12.04. bis zum 16.04 der Unterricht ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.

Wie vor den Ferien kann in begründeten Einzelfällen für die Schülerinnen und Schüler ein Betreuungsangebot in der Schule beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular wird Ihnen durch die jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer ausgehändigt.

Die aktuellen Fallzahlen zeigen, dass die Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz notwendig sind und in den Schulen zur Umsetzung kommen müssen. Hieraus leitet sich die neue Regel ab, dass Schnelltests verpflichtend geworden sind. Ab Montag den 12.04. gilt, dass der Besuch der Schule an die Voraussetzung geknüpft ist, ein negatives Testergebnis vorzuweisen und wöchentlich an zwei Coronaselbsttests teilzunehmen. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests soll für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt werden.  Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine offizielle Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden vor dem Schulbesuch zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, werden ausschließlich am Lernen auf Distanz teilnehmen. Sollte sich ihr Kind weigern, den Schnelltest unter Anleitung durchzuführen oder sollte es zu einem positiven Schnelltestergebnis in der Schule kommen, so werden wir Sie umgehend darüber informieren und Sie auffordern, Ihr Kind unverzüglich abzuholen.
Im Falle eines positiven Schnelltestes müssen Sie das Schnelltestergebnis ärztlich mittels eines PCR Testes abklären lassen. Bis zur endgütigen Abklärung ist kein Schulbesuch möglich.

Ihr Schulleitungsteam