Recht auf Betreuung ab 18.03.2020

Ab Mittwoch, den 18.03.2020 haben Eltern nur dann ein Recht auf die Betreuung ihrer Kinder, wenn beide Elternteile (sofern nicht alleinerziehend) beruflich in Kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu muss der Schule die unten verlinkte Bescheinigung, unterschrieben vom Arbeitgeber, vorgelegt werden.

Detaillierte Informationen darüber, für welche Berufsgruppen diese Regelung gilt, finden Sie in der Presseinformation der Landesregierung:

Presseinformation der Landesregierung

Das notwendige Formular, das Sie in der Schule vorlegen müssen, finden Sie hier:

Erklärung des Arbeitgebers über die Unabkömmlichkeit

Sollte diese Regelung auf Ihre Situation zutreffen, bitten wir Sie, so schnell wie möglich Kontakt mit der Schule aufzunehmen, damit wir die Betreuung Ihres Kindes organisieren können. Für die Nutzung der Betreuung ab dem 18.03.2020 steht der Schülerspezialverkehr nicht zur Verfügung. Der Transport des Kindes muss durch die Eltern erfolgen.

 

 

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